Die NOP - Ihr zuverlässiger Pferdeversicherungspartner
Seit vielen Jahren kennen und vertrauen Pferdebesitzer der Nordostschweizerische Pferdeversicherungs-Genossenschaft NOP.Wir bieten verschiedene Versicherungsmodelle für Pferde, Ponies, und Esel an, die in der Basisreiterei (Regionaler Concourssport), der Freizeitreiterei sowie in der Zucht Verwendung finden.
Versicherungsbedingungen (PDF)
- Teilentschädigung bei Minderwert gemäss Versicherungsbedingungen.
- 90% des Versicherungswertes, 70% bei chronischen Erkrankungen während den ersten 3 Versicherungsjahren und 80% ab dem 4. Versicherungsjahr.
- Ein allfälliger Fleischerlös geht zu Gunsten des Versicherungsnehmers.
- Wir beteiligen uns an allfälligen Entsorgungskosten bis maximal CHF 250.-
4000-6000 | 4.00% | |
7000 | 4.75% | |
8000 | 5.50% | |
9000 | 6.25% | |
10000 | 6.75% | |
11000 | 6.75% | |
12000 | 6.75% | |
13000 | 6.75% | |
14000 | 6.75% | |
15000 | 7% | |
16000 | 8% | |
Höherer Versicherungswert | 9% |
- ab Versicherungsbeginn 10%
- ab dem 4. Jahr 20%
- ab dem 5. Jahr 30%
- ab dem 6. Jahr 40%
Unser Angebot
- Variante 1: Jahresprämie CHF 100.-
- Versicherungssumme CHF 3000.- pro Schadenereignis und Versicherungsjahr.
- Variante 2: Jahresprämie CHF 200.-
- Versicherungssumme CHF 5000.- pro Schadenereignis und Versicherungsjahr.
- Variante 3: Jahresprämie CHF 600.--
- Versicherungssumme CHF 8000.-- pro Schadenereignis und Versicherungsjahr.
Bei der Variante 3 gilt zudem für chronische Krankheiten eine Karenzfrist (Wartezeit) von 6 Monaten. (Bei einer Erhöhung der bisherigen Versicherungssumme gilt die Karenzfrist nur für den übersteigenden Teil) Im 21. Lebenjahr erlischt die Variante 3, kann aber auf Wunsch des Versicherungsnehmers als Variante 1 oder Variante 2 weitergeführt werden. Es ist immer eine Gesundheits-prüfung notwendig.
Es gilt in jedem Fall ein Selbstbehalt von CHF 500.- der versicherten Behandlungskosten.
Der Versicherungsschutz besteht für Behandlungen und Untersuchungen nach Unfällen und bei akuten Krankheiten, die einen Spitalaufenthalt notwendig machen. In Ausnahmefällen kann ein Erstuntersuch und eine Erstbehandlung auch bei chronischen Krankheiten durch die Kommission bewilligt werden.
Anmeldung: Der behandelnde Tierarzt muss vorgängig einen Krankenbericht an die Geschäftsstelle einreichen. Unser Kommissionstierarzt entscheidet zusammen mit dem behandelnden Tierarzt ob das Pferd ins Tierspital eingeliefert werden kann und somit Versicherungsschutz geniesst.
Bei absoluten Notfällen kann der behandelnde Tierarzt das Pferd direkt ins Spital überweisen.
Die Meldung mit Krankenbericht des behandelnden Tierarztes muss innerhalb von drei Tagen nachgereicht werden.
Nicht versichert sind:
- unkorrekte, keine oder verspätete Anmeldung
- Nachkontrollen und deren Folgebehandlung des gleichen Falles
- wenn kein Spitalaufenthalt notwendig war
- Transport- und Pensionskosten
Prämienvergünstigungen
- Fohlenrabatt: 20% Plus Prämienrabatt 10% = 30% Prämienvergünstigung
- Unsere Leistungen bei der Aufnahme in die Versicherung: An die Aufnahmeuntersuchungskosten bezahlt die NOP maximal CHF 350
Unsere Leistungen im Schadenfall
- Teilentschädigung bei Minderwert gemäss Versicherungsbedingungen.
- 90% des Versicherungswertes, 70% bei chronischen Erkrankungen während den ersten 3 Versicherungsjahren und 80% ab dem 4. Versicherungsjahr.
- Ein allfälliger Fleischerlös geht zu Gunsten des Versicherungsnehmers.
- Wir beteiligen uns an allfälligen Entsorgungskosten bis maximal CHF 250.-